Mieterhöhung Energetische Sanierung Muster


Mieterhöhung Energetische Sanierung

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FAQS

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1. Unter welchen Bedingungen darf eine Mieterhöhung für eine energetische Sanierung durchgeführt werden?

Eine Mieterhöhung für eine energetische Sanierung darf durchgeführt werden, wenn:
  • Die Maßnahme tatsächlich zu einer Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führt.
  • Die Sanierungsmaßnahme ordnungsgemäß angekündigt wurde.
  • Die Maßnahmen durch den Mieter akzeptiert und geduldet wurden oder anderweitig rechtlich durchgesetzt werden können.
  • Der Vermieter die durch die Sanierung entstehenden Mehrkosten nachweisen kann.

2. Welche formalen Anforderungen muss das Mieterhöhungsschreiben erfüllen?

Das Mieterhöhungsschreiben muss folgende formale Anforderungen erfüllen:
  • Es muss schriftlich erfolgen.
  • Die Begründung der Mieterhöhung muss klar und nachvollziehbar sein. Hierzu gehören:
    • Eine detaillierte Aufstellung der Kosten der energetischen Sanierung.
    • Eine Aufschlüsselung, wie sich die Kosten auf die Mieter erhöhen.
    • Ein Bezug auf paragrafische Grundlagen wie § 559 BGB.
  • Eine Berechnung der neuen Mietkosten unter Angabe des bisherigen Mietbetrages, der Erhöhung und des neuen Gesamtbetrages.
  • Die Ankündigung der Erhöhung muss eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten.

3. Wie berechne ich den auf den Mieter umlegbaren Kostenanteil der Sanierungsmaßnahmen?

Zur Berechnung des umlegbaren Kostenanteils gehen Sie folgendermaßen vor:
  • Summieren Sie die Gesamtkosten der energetischen Sanierung.
  • Entnehmen Sie den Betrag der förderfähigen Maßnahmen nach § 559b BGB.
  • Ermitteln Sie den Anteil der Einzelwohnung an den Gesamtkosten. Dabei können Sie entweder nach Quadratmeter oder einem anderen zulässigen Schlüssel vorgehen.
  • Gemäß § 559 Abs. 1 BGB dürfen bis zu 8% der Kosten auf die Miete umgelegt werden.
  • Formel: Umlegbare Kosten = Gesamtkosten * 0.08 / Gesamtquadratmeter * Mietquadratmeter.

4. Gibt es eine Höchstgrenze für die Höhe der Mieterhöhung nach energetischer Sanierung?

Ja, es gibt eine Höchstgrenze:
  • Die Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung darf insgesamt nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen.
  • Für Wohnungen, deren monatliche Nettokaltmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, beträgt die Erhöhung höchstens 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

5. Welche Fristen müssen bei der Ankündigung und der Umsetzung der Mieterhöhung beachtet werden?

Die Fristen sind genau zu beachten:
  • Die Ankündigungsfrist für die geplante Modernisierung beträgt 3 Monate. Das bedeutet, dass der Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen informiert werden muss.
  • Nach Abschluss der Sanierung muss die Erhöhung mit einer Ankündigungsfrist von ebenfalls drei Monaten erfolgen.

6. Wie gehe ich vor, wenn ein Mieter die Mieterhöhung nach der energetischen Sanierung nicht akzeptiert?

Wenn ein Mieter die Mieterhöhung nicht akzeptiert:
  • Stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben und formalen Anforderungen der Mieterhöhung erfüllt sind.
  • Begründen Sie die Erhöhung erneut und geben Sie dem Mieter eine Informationsmöglichkeit (z.B. durch ein persönliches Gespräch oder schriftliche Erläuterungen).
  • Wenn der Mieter weiterhin widerspricht, kann ein Mietrechtsanwalt hinzugezogen werden.
  • Letzte Maßnahme wäre die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, um die rechtliche Durchsetzbarkeit der Mieterhöhung prüfen zu lassen.


Betreff: Mieterhöhung gemäß § 559 BGB aufgrund energetischer Sanierung

Sehr geehrte(r) [Name des Mieters],

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir gemäß § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Miete Ihrer Wohnung anpassen werden. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der kürzlich durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen in dem Gebäude [Adresse des Gebäudes].

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen, die in Ihrem Gebäude durchgeführt wurden:

  • Wärmedämmung der Außenfassade
  • Einbau neuer, energieeffizienter Fenster
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Installation einer Solaranlage auf dem Dach

Die genannten Maßnahmen haben zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes geführt und erlauben eine nachhaltige Reduktion der Betriebskosten sowie einen erhöhten Wohnkomfort.

Gemäß § 559 BGB sind wir berechtigt, bis zu 11% der für die Modernisierungsmaßnahmen aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umzulegen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen betrugen [Gesamtkosten der Maßnahmen] EUR, wovon auf Ihre Wohnung [Kostenanteil Ihrer Wohnung] EUR entfallen. Die Mieterhöhung beträgt daher [Mieterhöhungsbetrag] EUR monatlich.

Hier die Übersicht Ihrer neuen Mietkonditionen:

  • Aktuelle Kaltmiete: [Betrag der aktuellen Kaltmiete] EUR
  • Mieterhöhung: [Mieterhöhungsbetrag] EUR
  • Neue Kaltmiete: [Neue Kaltmiete] EUR

Die neue Miete ist ab dem [Datum des Inkrafttretens] fällig. Wir bitten Sie, die Anpassung der Mietzahlungen entsprechend vorzunehmen.

Wir sind davon überzeugt, dass die energetischen Verbesserungen langfristig zu Ihrem Vorteil sind und zu einem angenehmeren und nachhaltigeren Wohnen beitragen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen oder weitere Informationen gerne zur Verfügung. Sie können uns unter der Telefonnummer [Telefonnummer des Vermieters] oder per E-Mail [E-Mail-Adresse des Vermieters] kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Vermieters/der Hausverwaltung]

[Adresse des Vermieters/der Hausverwaltung]

[Kontaktinformationen]



 

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Autor –  Tjark Preuß
Gutachter –   Malte Finkeldey
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