Reisepreisminderung Baulärm Musterbrief


Reisepreisminderung Baulärm Brief

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FAQS

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1. Welche Informationen müssen im Musterbrief für eine Reisepreisminderung wegen Baulärms unbedingt enthalten sein?

Um eine erfolgreiche Reisepreisminderung aufgrund von Baulärm einzufordern, sollten im Musterbrief folgende wesentliche Informationen enthalten sein:
  • Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Reisedaten: Reiseland, Reisedauer, Reiseveranstalter und Buchungsnummer.
  • Beschreibung des Problems: Genaue Schilderung des Baulärms, inklusive Häufigkeit, Intensität und betroffener Zeiten (Tageszeiten).
  • Beweismaterial: Fotos, Videos, schriftliche Aussagen von anderen Reisenden oder Hotelpersonal sowie Lärmprotokolle.
  • Geforderte Minderung: Prozentuale oder absolute Minderung des Reisepreises, die Sie für angemessen halten.
  • Fristsetzung: Setzen Sie dem Reiseveranstalter eine Frist, innerhalb derer er auf Ihr Anliegen reagieren soll (üblicherweise 14 Tage).
  • Unterschrift: Ihre Unterschrift, um den Brief zu formalisieren.

2. Bis wann sollte der Musterbrief spätestens an den Reiseveranstalter geschickt werden?

Der Musterbrief sollte idealerweise so schnell wie möglich nach Auftreten des Baulärms eingereicht werden. Spätestens aber:
  • innerhalb von einem Monat nach Ende der Reise.
Eine frühzeitige Einreichung erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Reklamation, da der Sachverhalt noch frisch und leichter prüfbar ist.

3. Was sind die gesetzlichen Grundlagen für eine Reisepreisminderung bei auftretendem Baulärm?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für eine Reisepreisminderung bei auftretendem Baulärm in Deutschland umfassen:
  • § 651i BGB (Minderung): Ermöglicht die Minderung des Reisepreises, wenn die Reise mangelhaft ist. Baulärm kann als Mangel gelten, wenn er die Reise erheblich beeinträchtigt.
  • § 651n BGB (Schadensersatz): Bietet die Möglichkeit, Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu fordern, wenn der Baulärm erheblich war und der Reiseveranstalter schuldhaft handelte.
Es ist wichtig, den Mangel (Baulärm) umgehend vor Ort anzuzeigen und Beweise zu sichern.

4. Wie belege ich den Baulärm während meines Aufenthalts am besten, um eine erfolgreiche Reklamation zu gewährleisten?

Um Ihre Reklamation zu untermauern, sollten Sie den Baulärm wie folgt dokumentieren:
  • Fotos und Videos: Dokumentieren Sie die Bauarbeiten und den Lärmpegel visuell.
  • Lärmprotokoll: Führen Sie ein detailliertes Protokoll über Datum, Uhrzeit und Dauer des Baulärms.
  • Zeugenaussagen: Sammeln Sie schriftliche Aussagen von anderen Betroffenen oder Hotelangestellten, die den Lärm bestätigen können.
  • Dezibel-Messungen: Nutzen Sie Apps oder Geräte zur Messung des Lärmpegels (dB), um die Intensität zu dokumentieren.
Alle gesammelten Beweise sollten dem Musterbrief beigefügt werden.

5. Kann ich die Reisepreisminderung auch nach Rückkehr aus dem Urlaub einfordern, und was muss ich dabei beachten?

Ja, Sie können eine Reisepreisminderung auch nach Ihrer Rückkehr einfordern. Dabei müssen Sie folgende Punkte beachten:
  • Frist: Der Musterbrief sollte innerhalb von einem Monat nach Reiseende beim Reiseveranstalter eingehen.
  • Dokumentation: Alle Belege und Nachweise über den Baulärm müssen beigefügt werden.
  • Mängelanzeige: Ihre vor Ort getätigte Mängelanzeige und darauf bezogene Reaktionen des Reiseveranstalters sollten im Musterbrief erwähnt werden.
Zusätzlich sind ein sachlicher Ton und klare Formulierungen wichtig, um das Anliegen präzise zu kommunizieren.

6. Welche Formulierungen sollte ich vermeiden, um die Erfolgsaussichten meiner Reisepreisminderung nicht zu gefährden?

Um Erfolgsaussichten nicht zu gefährden, sollten Sie folgende Formulierungen und Verhaltensweisen vermeiden:
  • Emotionale Ausdrücke: Verzichten Sie auf übermäßige Emotionalität und halten Sie den Ton sachlich und höflich.
  • Unklare oder vage Angaben: Geben Sie präzise und konkrete Details zu den Baulärm-Beeinträchtigungen an.
  • Unbelegte Behauptungen: Vermeiden Sie Anschuldigungen ohne ausreichende Belege oder Zeugen.
  • Unrealistische Forderungen: Fordern Sie keine unangemessen hohen Beträge oder komplette Kostenerstattungen, sofern der Mangel nur eine teilweise Beeinträchtigung darstellt.
  • Rechtliche Drohungen: Geben Sie dem Veranstalter zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme und verzichten Sie auf Drohungen mit rechtlichen Schritten im ersten Brief.
Ein sachlicher, gut begründeter und gut dokumentierter Brief erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

(Absender: Name)
(Straße und Hausnummer)
(PLZ und Ort)
(Telefonnummer)
(E-Mail-Adresse)

(Reiseveranstalter: Name)
(Straße und Hausnummer)
(PLZ und Ort)

(Ort, Datum)

Betreff: Reklamation und Forderung nach Reisepreisminderung wegen Baulärms während der Reise

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um eine Reklamation bezüglich meiner Reise vom (Anreisedatum) bis zum (Abreisedatum) nach (Reiseziel) anzumelden. Leider war die Reise erheblich durch Baulärm gestört, was zu einer deutlichen Beeinträchtigung meines Urlaubserlebnisses geführt hat.

Bereits vor Reiseantritt wurde ich weder mündlich noch schriftlich über umfangreiche Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe meiner Unterkunft informiert. Die Baulärmbeeinträchtigungen traten täglich von (Uhrzeit von) bis (Uhrzeit bis) auf und waren so intensiv, dass ein Erholen und Entspannen im Hotel nicht möglich war.

Im Folgenden möchte ich die einzelnen Punkte, die zu meiner Beschwerde führen, genauer auflisten:

  • Ständiger Lärmpegel durch Bauarbeiten von (Uhrzeit von) bis (Uhrzeit bis)
  • Einschränkung der Nutzung der Hotelanlagen (z.B. Pool, Restaurant)
  • Fehlende Information und Warnung vor Reiseantritt

Gemäß § 651d BGB steht mir als Reisender eine Minderung des Reisepreises zu, wenn der Reiseveranstalter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Aufgrund der oben genannten Mängel und der damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen meiner Urlaubserholung fordere ich eine angemessene Minderung des Reisepreises in Höhe von (Minderungsbetrag in Prozent) % des Gesamtreisepreises.

Ich bitte Sie, mir innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und die entsprechende Rückerstattung des Minderungsbetrages vorzunehmen. Für den Fall, dass ich innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalte, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Anbei füge ich Kopien von Beweisfotos und Videos sowie Zeugenaussagen anderer Reisender bei, die den Baulärm und dessen Auswirkungen belegen.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Reklamation und hoffe auf eine schnelle Lösung dieses unangenehmen Vorfalls.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift)



 

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Autor –  Tjark Preuß
Gutachter –   Malte Finkeldey
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