1. Welche Informationen müssen im Musterbrief zum Melden eines Mitbewohners an den Vermieter enthalten sein?
Ein Musterbrief zum Melden eines Mitbewohners sollte folgende Informationen enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer und eventuell E-Mail-Adresse.
- Angaben zum Mietverhältnis: Mietvertragsnummer und Datum des Mietbeginns.
- Details zum neuen Mitbewohner: Name, Geburtsdatum, Beruf und voraussichtlicher Einzugszeitpunkt.
- Begründung: Warum der neue Mitbewohner einziehen soll (z.B. persönliche oder finanzielle Gründe).
- Bitte um Zustimmung: Eine formelle Bitte um die Zustimmung des Vermieters.
- Unterschrift: Ihre Unterschrift und das Datum.
2. Gibt es eine Frist, bis wann ich den Vermieter über einen neuen Mitbewohner informieren muss?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Frist für die Meldung eines neuen Mitbewohners. Allerdings kann im Mietvertrag eine solche Frist festgelegt sein. Üblicherweise sollte die Information so früh wie möglich erfolgen, idealerweise bevor der neue Mitbewohner einzieht. Dies gibt dem Vermieter genügend Zeit zur Prüfung und Antwort.
3. Wie formuliere ich den Musterbrief höflich, aber bestimmt?
Ein höflich, aber bestimmter Musterbrief könnte wie folgt aussehen:
Betreff: Meldung eines neuen Mitbewohners Sehr geehrte/r , hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich beabsichtige, Herrn/Frau , geboren am , ab dem als weiteren Mitbewohner in meiner Wohnung aufzunehmen. Herr/Frau wird die Wohnung aus mit mir teilen. Ich bitte Sie höflich, dieser Änderung zuzustimmen. Ich versichere Ihnen, dass alle mietvertraglichen Verpflichtungen von meiner Seite weiterhin erfüllt werden. Mit freundlichen Grüßen,
4. Was mache ich, wenn der Vermieter negative Reaktionen zeigt oder den neuen Mitbewohner ablehnt?
Falls der Vermieter negativ reagiert oder den neuen Mitbewohner ablehnt, gehen Sie wie folgt vor:
- Verhandlungen: Versuchen Sie, in einem Gespräch die Bedenken des Vermieters zu klären und Kompromisse zu finden.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Mieterverein oder eine rechtliche Beratung hinzu, um Ihre Optionen zu prüfen.
- Schriftliche Ablehnung: Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die Ablehnung, die genaue Gründe aufführt.
- Vertragsprüfung: Überprüfen Sie den Mietvertrag und Ihre rechtlichen Rechte. In vielen Fällen darf die Aufnahme eines Mitbewohners nicht grundlos verweigert werden.
5. Welche rechtlichen Pflichten habe ich gegenüber dem Vermieter beim Hinzufügen eines neuen Mitbewohners?
Ihre rechtlichen Pflichten umfassen:
- Meldung und Zustimmung: Informieren Sie den Vermieter rechtzeitig und holen Sie seine Zustimmung ein.
- Nutzungsänderung: Stellen Sie sicher, dass die Aufnahme des Mitbewohners keine unzulässige Nutzungsänderung darstellt.
- Mietvertragsbindung: Sie bleiben Hauptmieter und sind weiterhin für die Mietzahlungen und die Einhaltung des Mietvertrages verantwortlich.
- Einwohneranmeldung: Melden Sie den neuen Mitbewohner gegebenenfalls bei den örtlichen Behörden an.
6. Muss der neue Mitbewohner im Mietvertrag offiziell aufgenommen werden, und wie geht das?
Ob der neue Mitbewohner offiziell im Mietvertrag aufgenommen werden muss, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag und der Zustimmung des Vermieters ab. Gehen Sie wie folgt vor:
- Vermieterkontakt: Besprechen Sie mit dem Vermieter, ob eine offizielle Aufnahme notwendig ist.
- Antragstellung: Stellen Sie gegebenenfalls einen formellen Antrag zur Vertragsänderung.
- Zusatzvereinbarung: Der Vermieter kann eine Zusatzvereinbarung oder einen neuen Mietvertrag erstellen, in dem der neue Mitbewohner als Mitmieter aufgenommen wird.
- Unterschrift aller Parteien: Lassen Sie alle beteiligten Parteien, inklusive des neuen Mitbewohners, die erforderlichen Dokumente unterzeichnen.