Mietminderung Rückwirkend Vorlage


Mietminderung Rückwirkend

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FAQS

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1. Unter welchen Umständen kann ich eine rückwirkende Mietminderung geltend machen?

Eine rückwirkende Mietminderung kann unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden:
  • Mängel an der Mietwohnung: Wenn die Mietsache erhebliche Mängel aufweist, die die Wohnqualität beeinträchtigen, z. B. Schimmelbefall, Heizungsausfall, Lärmbelästigung usw.
  • Bekanntgabe der Mängel: Sie müssen den Mangel dem Vermieter unverzüglich nach dessen Feststellung schriftlich anzeigen.
  • Keine Beseitigung der Mängel: Falls der Vermieter die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, können Sie eine Mietminderung auch rückwirkend fordern.

2. Welche Belege oder Nachweise muss ich meiner Mietminderung rückwirkend Vorlage beifügen?

Für eine erfolgreiche Mietminderung sind bestimmte Nachweise erforderlich:
  • Mängelanzeige: Eine Kopie der schriftlichen Mängelanzeige, die Sie an den Vermieter geschickt haben.
  • Korrespondenz: Jegliche Kommunikation zwischen Ihnen und dem Vermieter, die die Nichtbehebung des Mangels belegt.
  • Beweismaterial: Fotos, Videos oder Zeugenberichte, die die Mängel detailliert dokumentieren.
  • Gutachten: Bei Bedarf ein Sachverständigengutachten, das den Zustand der Mietsache bestätigt.

3. Wie berechne ich den genauen Betrag für die rückwirkende Mietminderung?

Der genaue Betrag der Mietminderung kann folgendermaßen berechnet werden:
  • Mängelbeurteilung: Bestimmen Sie den Grad der Beeinträchtigung durch den Mangel.
  • Mietminderungsquote: Basierend auf vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen können typische Minderungsquoten herangezogen werden, z. B. 10% Minderung bei mittelstarken Schimmelbefall.
  • Zeitraum: Berechnen Sie den Zeitraum, in dem der Mangel bestand und multiplizieren diesen mit der monatlichen Miete.
  • Betragsformel: Monatsmiete x Minderungsquote x Anzahl der betroffenen Monate = Rückforderungsbetrag

4. Muss ich meine Vermieterin/ meinen Vermieter vorab informieren, bevor ich eine Mietminderung rückwirkend einreiche?

Ja, es ist notwendig, dass Sie Ihren Vermieter vorab informieren:
  • Mängelanzeige: Der Vermieter muss von den Mängeln in Kenntnis gesetzt werden und eine angemessene Frist zur Behebung dieser erhalten haben.
  • Formale Mitteilung: Informieren Sie den Vermieter darüber, dass Sie eine Mietminderung beabsichtigen, wenn die Mängel nicht behoben werden.
Damit sichern Sie sich rechtlich ab und geben dem Vermieter die Gelegenheit, die Beeinträchtigungen zu beheben, bevor eine rechtliche Auseinandersetzung entsteht.

5. Welche Fristen muss ich bei der Einreichung der Mietminderung rückwirkend beachten?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die rückwirkende Mietminderung, dennoch sollten folgende Punkte bedacht werden:
  • Angemessene Frist: Sie sollten die Mietminderung innerhalb einer zumutbaren Frist nach Feststellung des Mangels geltend machen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Verjährungsfrist: Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Mietverhältnis beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

6. Kann die rückwirkende Mietminderung auch zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen?

Grundsätzlich kann eine Mietminderung nicht direkt zur fristlosen Kündigung führen, aber Vorsicht ist geboten:
  • Mietzahlungsverzögerung: Falls der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert und Sie den verminderten Mietzins zahlen, kann es zu einem Mietrückstand kommen. Bei Mietrückständen von zwei aufeinanderfolgenden Terminen könnte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
  • Gute Dokumentation: Daher ist es entscheidend, dass Sie den Mangel und die Mitteilungen an den Vermieter gründlich dokumentieren, um rechtssicher Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Eine rechtzeitige und ausführliche Kommunikation mit dem Vermieter kann Missverständnisse und Eskalationen oft vermeiden.

Name des Absenders: (Ihr Name)

Anschrift des Absenders: (Ihre Adresse)

Postleitzahl und Wohnort: (Ihre Postleitzahl und Ihr Wohnort)

Telefonnummer: (Ihre Telefonnummer)

 

Datum: (Datum des Schreibens)

 

Name und Anschrift des Vermieters:

(Name des Vermieters)

(Adresse des Vermieters)

(Postleitzahl und Wohnort des Vermieters)

 

Betreff: Mietminderung Rückwirkend für das Mietobjekt (Anschrift des Mietobjekts)

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau (Name des Vermieters),

hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der Mietwohnung unter der Anschrift (Anschrift des Mietobjekts) seit dem (Datum des Beginns des Mangels) folgende Mängel bestehen:

  • (Beschreibung des Mangels 1)
  • (Beschreibung des Mangels 2)
  • (Beschreibung des Mangels 3)

Diese Mängel beeinträchtigen die Wohnqualität erheblich und mindern den Gebrauchswert der Mietsache. Daher mache ich hiermit von meinem Recht auf Mietminderung gemäß § 536 BGB rückwirkend Gebrauch.

Die Mängel bestehen seit dem (Datum des Beginns des Mangels), und trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Hinweise wurde bisher keine adäquate Abhilfe geschaffen. Aus diesem Grund fordere ich Sie hiermit auf, die Miete rückwirkend ab dem (Datum des Beginns des Mangels) um (Prozentsatz der Mietminderung)% zu mindern.

Die Miete beträgt derzeit (aktueller Mietbetrag) Euro monatlich, sodass eine Rückzahlung in Höhe von (reduzierter Betrag) Euro insgesamt für die entsprechende Zeitperiode notwendig ist.

Sollten die Mängel nach wie vor bestehen, behalte ich mir vor, die Miete auch in Zukunft angemessen zu mindern. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung dieser Mietminderung und um eine zeitnahe Überweisung des entsprechenden Betrags auf mein Konto:

Kontoinhaber: (Ihr Name)

IBAN: (Ihre IBAN)

BIC: (Ihre BIC)

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine schnelle Klärung der Angelegenheit.

 

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)



 

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Autor –  Henrike Zastrow
Gutachter –   Malte Finkeldey
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